1Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Um Ihr Profil und Ihre Eignung zu prüfen, benötigen wir Ihren Lebenslauf, Ihr Foto, eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses und ein Sprachzeugnis (falls vorhanden). Sobald wir eine Einstellungszusage haben, benötigen wir alle Unterlagen für das Verfahren zur beruflichen Anerkennung - welche das genau sind, sagen wir Ihnen in Ihrem persönlichen Beratungsgespräch.
2Welche Kosten entstehen mir für das gesamte Bewerbungsverfahren?
Während des gesamten Bewerbungsverfahrens fallen für Sie keine Kosten an.
3Wenn es Sprachbarrieren gibt, wie gehen Sie damit um?
Unsere sprachkompetenten Mitarbeiter, die die Landessprache beherrschen, können bei Bedarf als Übersetzer fungieren und beispielsweise während des Vorstellungsgesprächs oder als Vermittler nach Antritt der Stelle behilflich sein.
4Wer kümmert sich um meine Arbeitserlaubnis?
Wenn alle notwendigen Unterlagen wie Vertragsunterlagen, Sprachnachweis und Berufsanerkennung vorliegen, leiten wir die sogenannte Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit ein, um die Arbeitsmarkterlaubnis vor dem Botschaftstermin zu erhalten. Dies kann nach §16d (bei Teilanerkennung) oder §18a (bei Vollanerkennung) erfolgen. Sobald die arbeitsmarktliche Zulassung vorliegt, kann der Botschaftstermin vereinbart werden.
5Werde ich bei dem Termin in der Botschaft begleitet/beaufsichtigt?
Auf Wunsch organisieren wir für Sie im Vorfeld alle Botschaftstermine in Ihrem Heimatland, informieren Sie, welche speziellen Dokumente erforderlich sind und senden Ihnen diese zu.
6Werden Sie mich nach meiner Ankunft begleiten, um mit den Behörden zu verhandeln?
Wenn Ihr Arbeitgeber nicht in der Lage ist, Sie zu den Behörden zu bringen, können wir Sie bei allen notwendigen Formalitäten beraten - sei es die Anmeldung Ihres Wohnsitzes, die Verlängerung Ihres Visums oder die Eröffnung eines Bankkontos. Wir helfen Ihnen auch bei Fragen, wie Sie alltägliche Aufgaben erledigen können, die Ihnen die Eingewöhnung erleichtern, z. B. das Ausfüllen von Anträgen, die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel usw. Wenn es personell und räumlich möglich ist, ist dies auch persönlich möglich.
7Bieten Sie Unterstützung bei der Wohnungssuche vor Ort an?
Wenn der Arbeitgeber keine Unterbringungskapazitäten zur Verfügung stellt, bieten wir Unterstützung bei der Wohnungssuche über unser Partnernetzwerk von Wohnungsagenturen.
8Welche Dokumente muss ich bei der Ankunft vorlegen?
Visum, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, Nachweis der Impfung (Mumps, Masern, Röteln und ggf. Covid) und Führungszeugnis. Auf Wunsch Ihres Arbeitgebers kann auch ein ärztliches Attest aus Ihrem Heimatland vorgelegt werden.
9Wie wird die Reise vor Beginn der Arbeit organisiert?
Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente wie Visum, Sprachzeugnis und berufliche Anerkennung haben, wird Ihre Reise in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber geplant.
10Wer holt mich nach meiner Ankunft in Deutschland vom Flughafen/Bahnhof ab?
Wenn der Arbeitgeber nicht über die nötigen Kapazitäten verfügt, organisieren wir die Reise des Bewerbers vom Flughafen/Bahnhof zu Ihrem Arbeitgeber.
11Unterstützen Sie auch bei Sprachkursen nach der Ankunft?
Unser Angebot an Online-Sprachkursen bietet Ihnen auch die Möglichkeit, an einem fortlaufenden Kommunikationskurs teilzunehmen.
12Werden Sie auch nach meiner Ankunft mein Ansprechpartner sein?
Wir sind Ansprechpartner für unsere Kunden und Antragsteller bis zum Erhalt des Zertifikats und, falls erforderlich, darüber hinaus.
13Wie hoch ist das Gehalt in Deutschland?
Ihr Bruttomonatsgehalt als Krankenpflegehelfer liegt bei etwa 2.100 - 2.300 € brutto, als anerkannter Krankenpflegehelfer bei 2.500 € bis 3.000 € brutto plus 20 - 30 % Zuschläge (z. B. für Sonderschichten, Nachtschichten, Urlaub usw.). Die Gehälter variieren von Bundesland zu Bundesland und von Arbeitgeber zu Arbeitgeber. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. von Tarifverträgen, Berufserfahrung, besonderen Qualifikationen usw.).
14Wie gehen Sie damit um, wenn ich mich nach Arbeitsbeginn unwohl fühle?
Wir besprechen zunächst das Problem mit Ihnen. Danach arbeiten wir gerne eine Lösung aus. Wenn die Beschäftigungsfähigkeit des Bewerbers durch mangelnde Sprachkenntnisse gekennzeichnet ist, wäre es möglich, einen kostenlosen Sprachkurs anzubieten. Sollte danach keine Lösung gefunden werden, unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem neuen Arbeitgeber.
15Kann ich meinen Ehepartner und meine Kinder mit nach Deutschland bringen?
Ja! Wenn Ihre berufliche Anerkennung abgeschlossen ist und Sie Ihre Bescheinigung als Gesundheits- und Krankenpfleger haben, können Ihr Ehepartner/Ihre Kinder ohne weitere Auflagen nach Deutschland kommen. Der Antrag muss über die örtliche Ausländerbehörde gestellt werden. Dieses Verfahren dauert in der Regel etwa sechs Monate. Alle Familienmitglieder können dann auch in Ihrer Krankenversicherung mitversichert werden.
16Wie viele Stunden muss ich pro Woche arbeiten?
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt etwa 38,5 Stunden pro Woche; fünf Arbeitstage pro Woche sind üblich. Sie arbeiten in der Regel in einer, zwei oder sogar drei Schichten (Früh-, Spät- oder Nachtschicht). Dies hängt vom jeweiligen Arbeitgeber ab, wird aber natürlich auch vorher vertraglich vereinbart. Üblich ist auch die Arbeit am Wochenende, die dann durch freie Tage unter der Woche ausgeglichen wird.
17Wie viele Urlaubstage gibt es pro Jahr?
Je nach Tarifvertrag beträgt der Jahresurlaub zwischen 26 und 30 Tagen.
18Wie kann ich mich in Deutschland versichern?
Wir kümmern uns um Ihre Krankenversicherung. Sobald Ihre Ankunft in Deutschland bestätigt ist, werden Sie ab Beginn Ihrer Tätigkeit bei einer Krankenkasse versichert. Das bedeutet, dass Sie sozialversicherungspflichtig sind. Das bedeutet, dass Sie im Falle von Krankheit oder Arbeitslosigkeit automatisch versichert sind.
19Was ist eine Haftpflichtversicherung?
Wir empfehlen Ihnen dringend, nach Ihrer Ankunft in Deutschland eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung ist eine Schadensversicherung. „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen rechtswidrig verletzt, ist verpflichtet, dem anderen den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ - was bedeutet: „Wer etwas kaputt macht, muss dafür aufkommen.“ Sie können diese Versicherung bei jedem Versicherungsunternehmen oder jeder Bank abschließen und sie kostet etwa 50 € pro Jahr. Ohne diese Versicherung müssen Sie für den Schaden selbst aufkommen, und das kann teuer werden.